Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Raus aus den Schulden

 

Privatpersonen / Verbraucherinsolvenz 

Die Schuldner-Hilfe-Weiden bietet Überschuldeten  persönliche Beratung, sowie Wege aus der Schuldenfalle, Hilfe bei Konto- oder Gehaltspfändung und Zahlungsunfähigkeit. Eine Einigung mit den Gläubigern wird angestrebt, ggfs. erfolgt die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die allgemeine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung durch die Schuldner-Hilfe-Weiden

Wenn das Konto überzogen ist, evtl. gekündigt, ebenso der Kredit, wenn sich offene Rechnungen, Mahnbescheide und noch verschlossene Briefumschläge der Inkassogesellschaften stapeln, dann sind Sie in finanzielle Schieflage geraten! Jetzt gilt:

Wer seine Raten nicht zahlen kann – muss die Schulden regeln!

Was kann man selbst tun? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Höhe Ihrer Schulden. Finden Sie heraus, ob und in welcher Höhe Sie finanziellen Spielraum haben, um Ihre Schulden zu regeln! Listen Sie Ihre monatlichen Ausgaben auf. Angaben dazu finden Sie z. B. in Ihren Kontoauszügen der letzten 12 Monate.                                                                       

Sollten Sie höhere Beträge vielen Gläubigern schulden, streben Sie eine Einigung an, um eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Sofort fällige Forderungen werden in Raten abgezahlt. Dazu benötigen Sie dringend die professionelle Hilfe einer kompetenten Schuldnerberatung.

Schuldner versuchen oft, mit wenig Erfolg, mit Ihren Gläubigern Vereinbarungen in eigener Regie durchzuführen. Dabei werden meist die Zahlungen von den Zinsen, den Anwalts- und Inkassogebühren aufgebraucht, ohne einen nennenswerten Tilgungseffekt und ohne die wichtige Rechtssicherheit.

Verschuldung setzt meist nicht nur durch einen einzelnen Kredit ein. Viele  ungeplante Käufe, mit Zahlungen „zum nächsten 1.ten“ oder den „bequemen monatlichen Raten“ bringen den finanziellen KO!

 

Tipps für Sie

Sie möchten nachts ruhig schlafen?
Befolgen Sie diese Tipps!

Sie wollen wieder ein normales Leben führen? OHNE den psychologischen ruck, OHNE Mahnbescheid, OHNE Vollstreckungsbescheid,  OHNE Gerichtsvollzieher? Rufen Sie an!

Warten Sie nicht bis Mahnbescheide und Gerichtsvollzieher Ihr Leben bestimmen!!!

Sobald Sie höhere Beträge vielen Gläubigern schulden können Sie die Frage, ob Einigung oder besser Insolvenz, meist nicht mehr allein lösen.  Sie  benötigen dringend Beratung, kompetent + so früh wie möglich!

Nach einer Scheidung sollten beide Partner, unabhängig von einander,  sobald eigene und / oder gemeinsame Schulden vorhanden sind, z. B. Kredite, Warenkäufe mittels Ratenzahlungen, Zwangsversteigerung eines/r Hauses / Wohnung, etc. unbedingt eine kompetente Schuldnerberatung aufsuchen.  Dies gilt auch für jeden  einzelnen der Partner, wenn aufgrund des verringerten Einkommens (HARTZ IV) oder erhöhter Ausgaben (Miete, etc.) Zahlungen  nicht mehr, oder in der vereinbarten Höhe, geleistet werden können.

Zum UNTERHALT Verpflichtete müssen, lt. BGH-Urteil, Insolvenz anmelden, wenn Sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, oder nur teilweise nachkommen!!  Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht macht sich strafbar! (VORSICHT! Ab 1. 07. 2014 neue Regelung: evtl. sind rückständige Unterhaltsverpflichtungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen!

INSASSEN in den Justizvollzugsanstalten (JVA’s) sollten sich dringend um eine Regulierung ihrer Schulden bemühen. Dadurch wird nach der Entlassung eine  Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert. Eine Beratung in der JVA wird von der Schuldner-Hilfe-Weiden angeboten. Ein Insolvenzverfahren dauert 36 Monate. Eine Entschuldung sollte möglichst noch während der Haft eingeleitet werden.